Der Finanzausschuss des Bundestags hat am Mittwoch die Beratungen über das zehnte Gesetz zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) vorerst eingestellt. Grund sind die Verspätungen beim Gesetzgebungsprozess für die neuen Aufsichtsregeln Solvency II in Brüssel. Die EU-Kommission arbeite derzeit an Änderungen in der Versicherungsaufsichtsstruktur, sagte ein Vertreter der Bundesregierung im Finanzausschuss.
In dem vorerst gestoppten Gesetzentwurf wird neben den Regelungen zu Solvency II die Einführung der Unisex-Tarife zum Dezember 2012 festgeklopft. Außerdem enthält der Entwurf die von der Assekuranz geforderte Entschärfung der Beteiligung von Kunden an den stillen Reserven der Lebensversicherer.
 
Der Stopp der Beratungen habe keine Auswirkungen auf die Einführung der Unisex-Tarife, sagte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums. “Die Verzögerung wird auf maximal ein bis zwei Monate geschätzt, so dass die Vorgaben immer noch fristgemäß umgesetzt werden können”, sagte er.
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs dürfen die Versicherer ab dem 21. Dezember 2012 nur noch geschlechtsneutrale Tarife verkaufen. Das stellt vor allem die privaten Kranken- und Rentenversicherer vor eine große Herausforderung. Eine Verschiebung des Stichtags für die Einführung würde im Markt zu einem unüberschaubaren Nebeneinander von alten geschlechtsspezifischen und neuen Unisex-Tarifen führen.