L’Insurtech Gonetto ha subito la sua prima sconfitta. La corte di prima istanza ha accolto il parere della Bafin.
Il modello di business della start-up tedesca sembra violare il divieto di restituire la commissione. Al parere legale della vigilanza finanziaria Bafin ha aderito ora al tribunale amministrativo di Francoforte (7 L 3307/18).
Come broker digitale, la società fa affidamento su costi ridotti, richiede per ogni contratto di assicurazione gestito solo una tariffa fissa di 12 euro e restituisce le rimanenti provvigioni ai clienti.
Start-ups dringen gern in Marktnischen und rechtliche Graubereiche vor, um neue Geschäftsmodelle zu entwickeln. Manchmal stoßen sie dabei jedoch an Grenzen. Das bekommt Gonetto gerade bitter zu spüren. Das Geschäftsmodell des hessischen Versicherungs-Start-ups („Insurtech“) verstößt offenbar gegen das Provisionsabgabeverbot. Dieser Rechtsauffassung der Finanzaufsicht Bafin schloss sich jetzt das Verwaltungsgericht Frankfurt an (7 L 3307/18).
Gonetto ist vor gut einem Jahr mit der Idee gestartet, dass Versicherungskunden nicht länger hohe Provisionen an Versicherungsmakler bezahlen sollten. Versicherungsverträge beinhalten meist zwei Arten von Vermittlervergütungen. Die Abschlussprovision fließt bei der Vermittlung der Versicherung, die Bestandsprovisionen erhält der Vermittler während der gesamten Vertragsdauer als Gegenleistung für die laufende Betreuung der Kunden.
In der Praxis hören einige nie von ihrem Makler oder brauchen ihn nicht für die Schadensabwicklung. Warum sollen sie ihn dann weiterbezahlen? So argumentiert Gonetto. Als digitaler Makler setzt die Firma auf schlanke Kosten, nimmt für jeden Versicherungsvertrag, den Kunden verwalten lassen, nur eine fixe Gebühr von zwölf Euro und zahlt die restlichen Bestandsprovisionen an die Kunden aus.
Das spart besonders bei teuren Verträgen wie einer Wohngebäudeversicherung schnell einen dreistelligen Euro-Betrag. Alternativ vermittelt Gonetto auch Nettotarife, die gar keine Provisionen enthalten.
Das Start-up beruft sich dabei auf das neue Versicherungsaufsichtsgesetz. Darin wird die Abgabe von Provisionen zwar grundsätzlich verboten, jedoch ausnahmsweise erlaubt, wenn die Weitergabe an den Kunden dauerhaft zu einer Prämienreduzierung oder Leistungserhöhung führt.
Die für die Aufsicht von Versicherungsmaklern zuständige IHK bestätigte, dass Gonetto gesetzeskonform agiere. Die Juristen der Bafin, die die Versicherer – also die Geschäftspartner des Start-ups – beaufsichtigen, sehen das anders. Die Behörde interpretiert das Gesetz so, dass an der Provisionsreduktion auch der Versicherer beteiligt sein müsse, dass also Erstattung oder Leistungserhöhung direkt im Vertrag erfolgen solle.
Anfang August schrieb die Bafin an die Versicherer: Wer weiter mit dem Insurtech zusammenarbeite, riskiere eine Strafe wegen Ordnungswidrigkeit. Gegen dieses Schreiben stellte Gonetto-Chef Dieter Lendle einen Eilantrag und verlangte die Rücknahme. Denn schon kurz nach dem Versand kündigten erste Versicherer die Zusammenarbeit mit dem Start-up. In Bensheim sieht man sich von der Insolvenz bedroht.
Gericht sieht Fehlanreize
Doch das Verwaltungsgericht stellte sich nun auf die Seite der Bafin: Gonetto sei bereits seit Beginn seiner Geschäftstätigkeit bekannt gewesen, dass die Bafin diese Zusammenarbeit mit Versicherungen für rechtswidrig halte. In Kenntnis des Risikos habe das Unternehmen sein Geschäftsmodell jedoch fortgesetzt und keine Anpassung vorgenommen.
Auch inhaltlich gaben die Richter der Aufsicht recht: Laut dem Gericht sei die Ausnahmeregel auch deshalb bewusst eng gefasst, weil „die Weiterleitung von Provisionen nicht zu Fehlanreizen für den Verbraucher durch kurzfristige finanzielle Vorteile führen dürfe“.
Lendle wehrt sich: „Wie kann man uns nur Fehlanreize vorwerfen? Ein so transparentes, neutrales und nicht auf die Erzielung von Abschlussprovisionen ausgerichtetes Modell in dieser Weise zu attackieren ist nicht in Ordnung.“ Er gibt nicht auf und reichte Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof ein.
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