Das Landgericht Potsdam hat in zweiter Instanz entschieden, dass die private Krankenversicherung Axa ihre Beiträge zu Unrecht angehoben hat. Auf die Versicherung könnten Millionenforderungen zukommen.
Auf die privaten Krankenkassen könnten in Zukunft Rückzahlungsforderungen in Millionenhöhe zukommen. Das Landgericht Potsdam hat am Mittwoch entschieden, dass die Axa Krankenversicherung AG die Beiträge von privaten Krankenversicherten in der Vergangenheit unzulässig erhöht hat (AZ: 6 S 80/16). Das Gericht bestätigte damit ein Urteil des Amtsgericht Potsdam. Es kam wie die Vorinstanz zu dem Ergebnis, dass der Treuhänder, der die Beitragserhöhungen der Axa in der Vergangenheit auf Zulässigkeit geprüft hat, befangen war. Es sei davon auszugehen, dass die Vergütung der Axa „den ganz überwiegenden Teil der Gesamteinkünfte“ des Treuhänders ausmache. Ein Gutachter dürfe aber nicht mehr als 30 Prozent seiner Einkünfte von einem Unternehmen beziehen. Die Axa hatte bereits im Vorfeld der Entscheidung angekündigt, in Revision zu gehen. Über diese wird dann der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden.
„Das ist nunmehr bereits das dritte Urteil gegen die Axa, das wir erstritten haben”, erklärt Kläger-Anwalt Dr. Knut Pilz von der Kanzlei Pilz Wesser & Partner. „Zudem hat das Gericht festgestellt, dass der Versicherte zukünftig nur noch die alte Prämie aus dem Jahr 2011 für seinen Tarif zahlen muss“, so Pilz. „Da wir mehrere hundert Versicherungsnehmer in derartigen Fällen betreuen, begrüßen wir insbesondere, dass nunmehr der BGH die Sache abschließend entscheiden wird.”
Für die Axa wird das Urteil teuer. Rund 800.000 Versicherte sind bei dem Unternehmen privat vollversichert. „Ein Versicherungsnehmer, der zum Beispiel seit 2008 bei der beklagten Axa Prämienerhöhungen erhalten hat, kann leicht auf eine Rückforderungssumme von 10.000 Euro und mehr kommen”, sagte Alexander Vorgerd, Versicherungsfachmann bei TransparentBeraten.de. „Zu dieser Summe können nun rund 260 Euro pro Monat hinzukommen, gerechnet ab der letzten Beitragserhöhung zum Januar 2017. Denn alle Beiträge, die seitdem zu viel gezahlt wurden, müssen ebenfalls erstattet werden – und zwar zuzüglich Zinsen”, erklärt Vorgerd. „Allein für die Axa kann der finanzielle Schaden damit durchaus in den Millionen- oder gar Milliardenbereich steigen.” Wie hoch der Schaden für die gesamte Branche sein wird, sei noch nicht absehbar.
Die Klage gegen die Axa sei nur der Anfang, erklärte Pilz. „Allein die Kanzlei Pilz Wesser & Partner, die auf derartige Klagen spezialisiert ist, hat über hundert Klagen gegen verschiedene private Krankenversicherer in Vorbereitung. Wir klagen in vielen Fällen für unsere Mandanten auf Rückzahlung der aufgrund der unrechtmäßigen Beitragserhöhungen gezahlten Beitragsdifferenzen seit dem Jahr 2008, einschließlich Zinsen”, so Pilz. Bereits über hundert Verfahren allein gegen die DKV und Axa seien schon anhängig.
Die Branche wehrt sich. Inzwischen gibt es drei Rechtsgutachten von unterschiedlichen Experten, in denen unter anderem die Rechtsauffassung vertreten wird, dass die Zuverlässigkeit von Treuhändern gar nicht von den Zivilgerichten geprüft werden kann, sondern dafür einzig und allein die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zuständig ist.
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