Die schwarz-rote Regierungskoalition hat im Streit mit der Europäischen Zentralbank (EZB) um die Neuordnung der Bankenaufsicht nachgegeben. Leidtragende ist die Finanzaufsicht Bafin. Im Zentrum der Kritik steht ein Gesetzesentwurf, mit dem die Regierung Vorgaben der EU-Kommission für die Abwicklung von Kreditinstituten in Deutschland umsetzen will.Das Ziel ist klar: Banken sollen Staaten nie wieder allein wegen ihrer Größe eine Rettung mit Steuermitteln abpressen können. Sie sollen bei Bedarf abgewickelt werden können, ohne die Finanzstabilität zu gefährden. Vertreter der EZB echauffierten sich in einer Anhörung zu dem sogenannten Abwicklungsmechanismusgesetz, dass der „aufsichtliche Flickenteppich“ in der EU mit diesem Gesetz zementiert würde.
Der Gesetzesentwurf sah vor, dass ein Rundschreiben der Bafin zu den Mindestanforderungen zum Risikomanagement (MaRisk) durch eine Rechtsverordnung abgelöst werden sollten. Das hätte eine höhere Verbindlichkeit bedeutet. Die MaRisk-Schreiben legen im Detail fest, wie ein Kreditinstitut geleitet und kontrolliert wird.
Die vorgeschlagenen Verordnungsermächtigungen würden unmittelbar in ihre Zuständigkeit fallen, mokierte sich die Zentralbank. „Die Verordnungsermächtigungen schaffen damit nationale Zuständigkeiten, die die einheitliche Aufsicht über bedeutende Institute behindern wird“, so die EZB. Dagegen sieht die Bafin darin ein Instrument, „mit dem das aufsichtliche Handeln der EZB und der nationalen Aufsichtsbehörden auf eine verbindliche Grundlage“ gestellt werde.
Im Finanzausschuss haben die Parlamentarier noch einmal Hand angelegt. Danach wird die Bafin nicht das Recht bekommen, Verordnungen zu erlassen. Das Bundesfinanzministerium will auf das Instrument zwar nicht verzichten.
Doch wenn diese Verordnungen geplant sind, soll die EZB im Vorfeld angehört werden. Das stelle sicher, dass die einheitliche Aufsicht nicht beeinträchtigt wird, hieß es. Auch die Bundesbank und der Finanzausschuss sollen angehört werden. Am gestrigen Mittwoch nahm der Ausschuss die Änderungen an.
In dem Gesetz wird auch klargestellt, dass Förderbanken wegen ihrer staatlichen Eigentümer nicht insolvent werden können. Die Förderbanken hatten auf diese Feststellung gedrungen, da ansonsten die Qualität ihrer Emissionen möglicherweise gelitten hätte.