Kunden von Lebensversicherungen können auf eine etwas höhere Verzinsung des Altersvorsorgeklassikers hoffen. Nach Einschätzung der Finanzaufsicht Bafin könnten sie von dem geplanten langsameren Aufbau des Kapitalpuffers profitieren, den die Versicherungen seit 2011 wegen der Zinsflaute bilden müssen.
„Das Geld würde nicht in der Zinszusatzreserve gebunkert, sondern könnte den Kunden zugutekommen“, sagte der oberste Versicherungsaufseher Frank Grund der Deutschen Presse-Agentur. Das Bundesfinanzministerium will die Berechnungsmethode zum Aufbau der sogenannten Zinszusatzreserve verändern.
Um die hohen Garantien für Altverträge von bis zu 4 Prozent abzusichern, müssen die Versicherer finanziell Vorsorge treffen und Geld zurückstellen. Dieses Geld kann nicht an die Kunden ausgeschüttet werden. Das belastet die ohnehin sinkende Verzinsung des Altersvorsorgeklassikers zusätzlich.
Das ursprüngliche Berechnungsmodell für die Rückstellungen passt nach Einschätzung von Experten jedoch nicht mehr zur aktuellen Lage mit einem Leitzins von null Prozent im Euroraum. „Nach der alten Methode müssten die Lebensversicherer in diesem Jahr schätzungsweise weitere 20 Milliarden Euro zur Finanzierung der Zinszusatzreserve aufwenden“, rechnete Grund vor.
Aus Sicht der Bafin sei ein Aufbau in bisherigem Tempo aber weder erforderlich noch ratsam. „Nach der neuen Berechnungsmethode wären es etwa 5 Milliarden Euro. Das würde angesichts des bereits erreichten Volumens von knapp 60 Milliarden Euro Ende 2017 reichen“, sagte Grund.
„Laut unserer Prognoserechnung können die Unternehmen die dann erforderlichen Aufwendungen zur Finanzierung der Zinszusatzreserve im Branchendurchschnitt aus dem laufenden Kapitalanlageergebnis zahlen und müssten nicht hochverzinste Papiere verkaufen.“
Das Geld der Versicherungen steckt vor allem in Staatsanleihen. Ein erzwungener Verkauf hochverzinster Altpapiere ist in der Zinsflaute ein schlechtes Geschäft, denn neue Papiere werfen kaum noch etwas ab. Das nagt an den Erträgen, die auch denjenigen Kunden gutgeschrieben werden, deren Verträge geringere Garantiezinsen von teilweise nur 0,9 Prozent vorsehen.
Zugleich betonte Grund: „Es ist nicht Ziel, Unternehmen eine Erleichterung zu verschaffen, sondern die objektiv zu scharfe Berechnungsmethode zu ändern.“
Wann genau diese und andere Vorschriften geändert werden sollen, ist derzeit noch unklar. Das Bundesfinanzministerium sprach auf Anfrage von ersten gesetzgeberischen Schritten im Herbst.
Versicherungsmathematiker hatten jüngst gemahnt, die Unternehmen brauchten rasch Klarheit. „Es ist ein Unterschied, ob ich beispielsweise 30 Millionen oder 100 Millionen Euro zusätzlich in die Bilanz einstellen muss“, argumentierte Guido Bader, stellvertretender Vorsitzender der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV). Im Zweifelsfall müssten hochverzinsliche Wertpapiere oder Immobilien verkauft werden. „Das geht nicht von heute auf morgen.“
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