Millionen von Ex-Kunden der Allianz haben möglicherweise Ansprüche auf Nachzahlungen aus Lebens- und Rentenversicherungen wegen zu geringer Rückkaufwerte und zu Unrecht einbehaltener Stornokosten. Das Oberlandesgericht Stuttgart erklärte nach Klage der Verbraucherzentrale Hamburg Vertragsklauseln der Allianz Lebensversicherungs-AG für unwirksam, wie die Verbraucherschützer am Dienstag mitteilten. 

Dabei gehe es um Bedingungen zum Rückkaufwert, zur Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen, die von der Allianz vom 1. Juli 2001 bis Ende 2007 verwendet wurden (Aktenzeichen: zwei U 138/10, Urteil vom 18. August 2011). 

Allianz hofft auf BGH 

„Wir schätzen die Nachzahlungsansprüche der Verbraucher gegen den Konzern auf rund zwei Milliarden Euro“, sagt Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Wer zwischen Juli 2001 und Ende 2007 eine Lebens- oder Rentenversicherung bei der Allianz abgeschlossen und seither gekündigt oder beitragsfrei gestellt hat, sollte seine Ansprüche sofort anmelden“, fügte sie hinzu. Die Verbraucherzentrale Hamburg stellte dafür einen Musterbrief unter www.vzhh.de ins Internet. 

Die Allianz erklärte auf Anfrage, sie gehe nach wie vor davon aus, dass die Klauseln den Transparenzanforderungen des Bundesgerichtshofs (BGH) genügen. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen seien nach früheren Urteilen des BGH bereits den Vorgaben entsprechend überarbeitet worden. 

Klauseln schon einmal geändert 

Das Oberlandesgericht Stuttgart habe allerdings die Revision zum BGH nicht zugelassen. Dagegen werde die Allianz Beschwerde beim BGH einlegen. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung könnten daher keine Nachzahlungen erbracht werden. 

Sollte der BGH im Ergebnis die bisher ergangenen Entscheidungen bestätigen, werde die Allianz „selbstverständlich die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf unsere Versicherungsverträge überprüfen und die gegebenenfalls erforderlichen Schritte unternehmen“, erklärte das Unternehmen.