Restschuldversicherungen haben einen schlechten Ruf – denn oft sind die versicherten Risiken bereits durch andere Versicherungen abgedeckt. Eine Studie der Finanzaufsicht Bafin dürfte die Kritiker bestärken.
Restschuldversicherungen sind in den vergangenen Jahren verstärkt in die Kritik geraten. Einerseits sollen sie Kreditnehmer vor Risiken wie Tod und Arbeitslosigkeit absichern, andererseits verfehlen diese Restschuldversicherungen häufig ihren Zweck, weil diese Risiken bereits durch andere Versicherungen abgedeckt sind, bemängeln Verbraucherschützer.Mit Vorlage der Bafin-Studie werden sich die Kritiker gestärkt sehen. Offen spricht die Finanzaufsicht, die sich auch um den kollektiven Verbraucherschutz kümmert, „Defizite“ der Restschuldversicherungen an. So kritisiert sie die teilweise „außerordentlich hohen Provisionen, die Versicherungsunternehmen an Banken zahlen. Zwölf Kreditinstitute gaben an, 50 Prozent der Versicherungsprämie zu erhalten. Bei zwölf weiteren Banken lag der Provisionshöchstsatz unter 50 Prozent, bei sieben Instituten über 50 Prozent. In Einzelfällen betrugen die Provisionen mehr als 70 Prozent, rügt die Bafin.
Die Studie, die im Sommer 2016 startete, basiert auf Befragungen von 30 Versicherern und 31 Banken. In ihrer Untersuchung ging die Bafin auch der Kritik nach, dass Kredite häufig nur in Verbindung mit einer Restschuldversicherung angeboten werden.
Generell würden Restschuldversicherungen zwar nur optional angeboten, seien also nicht verpflichtend, räumt die Bafin ein. Zwei Drittel der befragten Banken gaben an, tendenziell mehr Verbraucherdarlehensverträge ohne Restschuldversicherung zu vergeben als mit der Absicherung.
Doch die Studie habe auch ergeben, dass ein Drittel der Institute die Mehrzahl ihrer Verbraucherdarlehensverträge konstant mit Restschuldversicherung anbiete. Da könne beim Verbraucher der Eindruck entstehen, „dass ein Darlehensvertrag an den Abschluss einer Restschuldversicherung geknüpft ist“, folgert die Bafin. Auch habe sich gezeigt, dass in Einzelfällen bonitätsschwächere Kunden ein Darlehen nur bei Abschluss einer Restschuldversicherung erhalten und damit der Abschluss der Versicherung in einem derartigen Fall doch obligatorisch sei.
Auch kritisiert die Finanzaufsicht, dass die Vertragsgestaltung bei Restschuldversicherungen für den Verbraucher nur schwer nachvollziehbar sei. In vielen Fällen sei nämlich nicht der Kunde selbst Versicherungsnehmer, sondern die Bank, die ihm gleichzeitig auch die Versicherung vermittelt. Diese Praxis hatte schon der Versicherungsombudsmann kritisiert und den Gesetzgeber aufgefordert, einzuschreiten. Diese Praxis führe dazu, dass mangels ausdrücklicher gesetzlicher Regelungen dem Kunden gegenüber Informations- und Beratungspflichten nicht gelten sowie Widerrufs- und Kündigungsrechte nicht greifen, schreibt die Finanzaufsicht.
Die Bafin will mit den Marktteilnehmern nun über die Konsequenzen der Studie sprechen. Die Zeit für gesetzgeberische Maßnahmen wird knapp. In der kommenden Woche wird der Wirtschaftsausschuss final über die Umsetzung der europäischen Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD entscheiden, in der es auch um die Restschuldversicherungen geht. Das wird eines der letzten Gesetzesvorhaben sein, die in der laufenden Legislaturperiode umgesetzt werden.
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