Kredite sollen künftig von Restschuldversicherungen stärker entkoppelt werden. Die Kosten der Restschuldversicherung sollen gesondert ausgewiesen werden. In zwei Jahren steht eine Überprüfung der Maßnahmen an.
Fast jeder, der einen Kredit abschließt, wird mit ihnen konfrontiert. Von Restschuldversicherungen ist die Rede, die den Kunden im Fall von Krankheit oder Arbeitslosigkeit vor Kreditverpflichtungen schützen soll. Doch häufig entsteht bei Bankkunden der Eindruck, dass sie ohne diese Versicherung den Kredit auch nicht bekommen würden. Das belegte kürzlich auch eine Studie der Finanzaufsicht Bafin. Zudem können Restschuldversicherungen den Kredit auch merklich verteuern, ohne dass das für den Kreditnehmer nachvollziehbar ist.
Hier setzt der Gesetzgeber jetzt an. Künftig soll der Versicherungsnehmer eine Woche nach Unterzeichnung des Versicherungsvertrags erneut in Textform über sein Widerrufsrecht belehrt werden. Dabei soll dem Kunden das Produktinformationsblatt mit dieser Belehrung zur Verfügung gestellt werden. Die Kosten der Restschuldversicherung sollen dabei gesondert ausgewiesen werden. Diese neuen Informationspflichten werden bei der Umsetzung der EU-Versicherungsrichtlinie IDD gesetzlich verankert. Darauf hat sich der Wirtschaftsausschuss des Bundestages am Mittwoch verständigt.
„Wir schaffen damit mehr Transparenz bei Verbrauchern hinsichtlich der Risiken und der Kosten beim Abschluss einer Restschuldversicherung“, lobt SPD-Finanzexperte Marcus Held den Kompromiss. Auch die verbraucherpolitische Sprecherin der SPD sieht in der Regelung eine angemessene Reaktion auf Missstände. „Wir wollen damit erreichen, dass der Verbraucher eine Woche nach Abschluss der Verträge nochmals in Textform darauf aufmerksam gemacht wird, dass der Versicherungsvertrag freiwillig abgeschlossen wurde und er ihn im Zweifel widerrufen kann, ohne den Darlehnsvertrag zu gefährden“, so Elvira Drobinski-Weiß.

In den kommenden zwei Jahren will man Erfahrungen mit der neuen Praxis sammeln. Dann soll eine Evaluierung vorgenommen werden, um zu sehen, ob die Veränderungen greifen oder das Gesetz nachgeschärft werden muss.
Mit der Verschärfung der Informationspflichten kommt die Koalition teilweise Forderungen der Verbraucherschützer entgegen. Erst jüngst kritisierte Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverband, auch die „unverhältnismäßig hohe Provisionen“, die Versicherungsunternehmen an Banken zahlen.
In ihrer Studie bestätigte die Bafin diesen Sachverhalt. So hatten zwölf von 31 befragten Banken angegeben, 50 Prozent der Versicherungsprämie als Prämie zu erhalten. In Einzelfällen lagen die Provisionen sogar bei über 70 Prozent. Die Verbraucherschützer begrüßten zwar die Rückendeckung, kritisierten jedoch, dass die Untersuchungsergebnisse „denkbar spät“ veröffentlicht wurden – nämlich eine gute Woche vor der entscheidenden Ausschusssitzung. Die Umsetzung der EU-Versicherungsrichtlinie ist eines der letzten Gesetzesvorhaben der rot-schwarzen Koalition in der laufenden Legislaturperiode.

Fonte:
Handelsblatt