Eine Kinderwunsch-Behandlung im Ausland mit einer in Deutschland verbotenen Eizellspende muss nicht von der privaten Krankenversicherung (PKV) bezahlt werden. Das hat am Mittwoch der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem Fall aus München entschieden.
Nach den Musterbedingungen der PKV umfasst der Versicherungsschutz auch Behandlungen im europäischen Ausland. Die Klägerin, heute Mutter von Zwillingen, wollte deshalb rund 11.000 Euro erstattet bekommen. So viel hatte sie die künstliche Befruchtung in Prag mithilfe von Spender-Eizellen gekostet. In Tschechien und etlichen anderen EU-Staaten ist das Verfahren erlaubt.
Dem Urteil zufolge muss eine Versicherung aber nur solche Behandlungen übernehmen, die nach deutschem Recht in Deutschland erlaubt sind (Az. IV ZR 141/16).
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