Thomas Witting leitet die deutsche Niederlassung der Swiss Re Europe
Als Vertreter eines großen Rückversicherers tangieren mich die Auswirkungen der Katastrophe vom 11. März besonders. Mit einer Magnitude von 9,0 handelt es sich um eines der fünf stärksten Erdbeben der letzten 100 Jahre. Es hebt sich von den anderen Megabeben ab, denn es geht hier um ein Dreifachereignis: Erdbeben, Tsunami, Nuklearkastrophe. Geschehen in einem hochindustrialisierten, dicht besiedelten und wirtschaftlich global vernetzten Land in beunruhigender Nähe einer Megametropole.
Neben meinem Mitgefühl für das japanische Volk angesichts des menschlichen Leids und der Zerstörung sowie der Sorge um die in der 35-Milllionen-Agglomeration Tokio lebende Bevölkerung, beschäftigen mich Fragen nach der Risikoverantwortung bei dieser Katastrophe.
Noch immer beruhen die Schadenschätzungen größtenteils auf Modellierungen und sind mit großer Unsicherheit behaftet. Auswirkungen der Strahlenschäden und Ausfall beziehungsweise Unterbrechung von vielen Produktionsketten sind noch nicht abzusehen. Sicher ist inzwischen, dass es sich um das Naturkatastrophenereignis mit der größten ökonomischen Schadenbelastung aller Zeiten handelt. Die Schätzungen liegen derzeit bei nahezu 300 Mrd. US-Dollar. Überaschend ist, dass die privaten Erst- und Rückversicherungsunternehmen wohl weniger als 10 Prozent zu tragen haben. Der versicherte Schaden liegt damit weit unterhalb der Weltmarktkapazität der Versicherungsindustrie für Naturkatastrophenschäden.
Tatsächlich sind viele Schäden in Japan – vor allem im privaten Bereich – durch öffentliche Gelder abgedeckt. So bietet ein staatliches Versicherungsprogramm Erdbeben- und Tsunamideckung für Wohnbauten, die nicht international rückversichert wird.
In der privaten Versicherung und der internationalen Rückversicherung landen vor allem die Sach- und Betriebsunterbrechungsschäden der Zulieferer und Konzerne inner- und außerhalb Japans. Die Belastungen für die Versicherer wären deutlich höher gewesen, hätte das Epizentrum des Bebens rund 200 bis 300 km weiter südwestlich in unmittelbarer Nähe von Tokio gelegen.
Wer kommt eigentlich für die Schäden am Kernkraftwerk (KKW) Fukushima und die verursachten Strahlenschäden in der Umgebung auf? Zwar ist die Haftung eines KKW-Betreibers unbegrenzt, doch die Entschädigungshöhe ist auf das Kapital des Unternehmens und den eingekauften Versicherungsschutz beschränkt, letzterer ist im konkreten Fall limitiert.
Wie weltweit üblich ist auch in Japan die Versicherung des nuklearen Bereichs von KKWs über den nationalen Pool gedeckt, der sich wiederum bei den internationalen Pools rückversichert.
Jedoch sind bei den Pooldeckungen der japanischen Kernkraftwerke die Gefahren Erdbeben, Feuer nach Erdbeben und Tsunami für den Sach- wie auch für den Haftpflichtbereich ausgeschlossen. Interessant ist, dass der Betreiber Tepco nach einem vergleichsweise kleineren Erbeben 2007 festgestellt hat, dass der Versicherungsschutz den Ansprüchen nicht gerecht wird. Das vom japanischen Pool im Jahre 2010 vorgelegte Angebot mit einem entsprechend erweiterten Versicherungsschutz hat den preislichen Erwartungen des Betreibers dann allerdings nicht entsprochen.
Meiner Meinung nach handelt es sich hier um eine vom Betreiber zu beantwortende Frage, den richtigen Preis zu bezahlen, während die Deckung von Schäden an Dritten im durch Erdbeben und Tsunami hochexponierten Japan tatsächlich an die Grenzen der Versicherbarkeit stößt. Grundvoraussetzung für diese Deckungen wäre die regelmäßige Überprüfung der Sicherheit von KKWs durch internationale Expertenteams der Versicherer, zu der sich die japanischen Betreiber bislang nicht bereit erklärt haben.
Die Frage nach der Haftung und der finanziellen Absicherung wird aufgrund der aktuellen Erfahrungen neu überprüft werden. Noch regelt jedes Land der EU die Haftung im Fall von Atomkatastrophen selbst. Es wird spannend bleiben, welche Rolle unsere Branche hierbei zukünftig einnehmen wird.