Die Hochzeit ist der schönste Tag des Lebens. Doch was, wenn sie ins Wasser fällt? Abhilfe naht, zeigt unsere Glosse. Der Zurich-Konzern bietet jetzt eine Hochzeitsversicherung an: ein überfälliges Produkt – mit Haken.
Der schönste Tag im Leben ist die Hochzeit. Während das Ehegelübde unwichtiger wird, werden die Feiern immer bombastischer. Sagten die Eltern noch im Technischen Rathaus „Ja“, gilt heute bei vielen Verlobten: Es darf ein bisschen mehr sein. Man heiratet schließlich nur einmal.

Die Konkurrenz ist groß. Die sinnliche Kollegin lud in die Bauernscheune, der joviale Schulfreund ins Rhein-Château. Jetzt sind wir dran, so der Gedanke, und schwuppdiwupp ist die romantische Bröckelkapelle in den Abruzzen gefunden, deren weiser Pfarrer für einen fünfstelligen Betrag die Tür aufsperrt.

Viele Frischvermählte bereuen die Kosten später. Oft schon auf der Feier, wenn sich die Kollegin an den Trauzeugen ranwanzt und der Schulfreund nach zwei Flaschen Montepulciano in die Torte fällt. Aber richtig schade ist es um‘s viele Geld, wenn die Feier vor Beginn abgeblasen wird – etwa, weil die Erde bebt und die Kapelle in eine Abruzzenschlucht fällt.

Doch Abhilfe naht: die Hochzeitsversicherung ist da! Am Freitag haben die pfiffigen Schweizer von der Zurich-Versicherung ihr neues Produkt vorgestellt: das „Rundum-Schutzpaket für standesamtliche und/oder kirchliche Trauungen“ und Privatfeiern.
Schon für 46 Euro versichert es Hochzeit, Geburtstag, Taufe und Kommunion (Allgemeine Versicherungsbedingungen § 2.1). Fällt die Feier aufgrund eines Todesfalls, einer schweren Verletzung oder Erkrankung (§ 3.1), wegen Unwetter, Hochwasser und Erdbeben aus (§ 3.3), werden die Kosten bis zu 25.000 Euro ersetzt. Das neue Spitzenprodukt haben die „Champion Teams“ der Zurich laut Mitteilung in „nur zwei Monaten“ entwickelt, mithilfe von „Design Thinking“, „agilen Arbeitsmethoden“ und anderen Mysterien aus dem Assekuranz-Zauberkasten.

Die Zurich kennt ihre Kunden offenbar genau: Die Hochzeitsversicherung zahlt explizit auch dann, wenn der reife Bräutigam aufgrund eines „unerwarteten Ausfalls eines implantierten Herzschrittmachers“ die Feier absagen muss (§ 3.1), oder die lütte Auserwählte aufgrund einer plötzlichen Schwangerschaft nicht mehr ins Kleid passt (§ 3.3).
Einige Misslichkeiten deckt der Rundumschutz (noch) nicht ab: Bei Krieg und Bürgerkrieg etwa wird Geld nur in den ersten zwei Kriegswochen erstattet (§ 5.8). Ganz auf den Ausgaben sitzen bleiben Paare, auf deren Hochzeit Chemiewaffen eingesetzt werden (§ 5.11). Zählt dazu schon der hausgebrannte Mirabellenschnaps von Tante Gerda? Unklar. Hier müssen die „Champion Teams“ der Zurich noch mal ran. Man heiratet schließlich nur einmal.
Fonte:
Handelsblatt
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