Die Versicherungswirtschaft kann mit einer Lockerung von Anlagevorschriften durch die Finanzaufsicht rechnen, die sich auf Bewertungen der Ratingagenturen beziehen. Das kündigte Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) am Montag an. “Wir bemühen uns in der Tat, den Einfluss der Ratingagenturen zurückzufahren”, sagte Schäuble im Deutschlandfunk. “Wir haben ja als Gesetzgeber zum Teil selbst die Rolle der Ratingagenturen verstärkt, indem wir für bestimmte Anlagen vorschreiben, dass sie ein bestimmtes Rating haben müssen”, sagte er. “Wir müssen in der Banken- und Versicherungsaufsicht darüber nachdenken, wie wir die Rolle der Ratingagenturen beschränken können.”
Damit bezieht sich Schäuble auf Vorgaben der Finanzaufsicht BaFin. In Bezug auf die Versicherer sind diese in einem Rundschreiben vom April 2011 zusammengefasst. Dort macht die BaFin Vorschriften, wie gut das Rating bei bestimmten Anlagekategorien sein muss, und wie die Versicherer damit umgehen müssen, wenn die Ratingagenturen ihre Bewertungen ändern. Das Rundschreiben 4/2011 bezieht sich auf das gebundene Vermögen – das sind die Mittel, die im Insolvenzfall Versicherungsnehmern oder Geschädigten zustehen.
Für die Assekuranz kann eine Lockerung der Vorschriften wichtig werden, weil sie zunehmend in Anleihen von Staaten außerhalb Deutschlands investiert. Mit Bundesanleihen können Versicherer mittelfristig kaum die Garantieverzinsung verdienen, die sie ihren Kunden zugesagt haben. Die Herabstufung von neun Euro-Staaten durch Standard & Poor’s (S&P) am Freitag führt nach den geltenden Anlagevorschriften aber noch nicht dazu, dass Versicherer die Anleihen der betroffenen Staaten aussortieren müssen.
“Die Herabstufung des Ratings einzelner EU-Länder von der Höchstnote ,AAA‘ wird keine wesentlichen Auswirkungen auf die Versicherer haben”, sagte Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft. Es handele sich um Feinabstufungen innerhalb des Investment-Grade. Damit sind Papiere gemeint, die “BBB-” oder besser bei S&P beziehungsweise “Baa3” oder besser bei Moody’s bewertet werden. “Die Sicherheit der Lebensversicherungen bleibt für die Kunden erhalten”, sagte er
Damit bezieht sich Schäuble auf Vorgaben der Finanzaufsicht BaFin. In Bezug auf die Versicherer sind diese in einem Rundschreiben vom April 2011 zusammengefasst. Dort macht die BaFin Vorschriften, wie gut das Rating bei bestimmten Anlagekategorien sein muss, und wie die Versicherer damit umgehen müssen, wenn die Ratingagenturen ihre Bewertungen ändern. Das Rundschreiben 4/2011 bezieht sich auf das gebundene Vermögen – das sind die Mittel, die im Insolvenzfall Versicherungsnehmern oder Geschädigten zustehen.
Für die Assekuranz kann eine Lockerung der Vorschriften wichtig werden, weil sie zunehmend in Anleihen von Staaten außerhalb Deutschlands investiert. Mit Bundesanleihen können Versicherer mittelfristig kaum die Garantieverzinsung verdienen, die sie ihren Kunden zugesagt haben. Die Herabstufung von neun Euro-Staaten durch Standard & Poor’s (S&P) am Freitag führt nach den geltenden Anlagevorschriften aber noch nicht dazu, dass Versicherer die Anleihen der betroffenen Staaten aussortieren müssen.
“Die Herabstufung des Ratings einzelner EU-Länder von der Höchstnote ,AAA‘ wird keine wesentlichen Auswirkungen auf die Versicherer haben”, sagte Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft. Es handele sich um Feinabstufungen innerhalb des Investment-Grade. Damit sind Papiere gemeint, die “BBB-” oder besser bei S&P beziehungsweise “Baa3” oder besser bei Moody’s bewertet werden. “Die Sicherheit der Lebensversicherungen bleibt für die Kunden erhalten”, sagte er