Im Skandal um französische Billig-Brustimplantate gibt es ein erstes Urteil: ein Gericht in Avignon verurteilte den Versicherer des insolventen Herstellers PIP nach Informationen der französischen Nachrichtenagentur AFP zu 4000 Euro Schadenersatz. Der Richter gab damit der Klage einer 31-jährigen Betroffenen statt, der ein PIP-Silikonkissen eingepflanzt worden war. Eine Sprecherin der Allianz-Versicherung in Paris konnte die Angaben zum Urteil am Freitag auf Nachfrage zunächst weder bestätigen noch dementieren.
Nach Ansicht des Klägerinnen-Anwalts ist das Urteil gegen den Versicherer der Firma Implant Prothese (PIP) vom 11. Januar richtungweisend. Der Richter habe sich auch nicht vom Einwand der Versicherung beeindrucken lassen, dass sie in einem laufenden Verfahren wegen vorsätzlicher Täuschung durch die Verantwortlichen bei PIP auf Nichtigkeit des Versicherungsvertrags klage.
Er war nach den Angaben im Juli 2010 abgeschlossen worden.
Nach den gleichen Angaben ging in Toulon die erste Strafanzeige gegen den Firmengründer sowie Teile von dessen Familie ein. Neben der vorsätzlichen Lebensgefährdung geht es dabei nach Angaben der Agentur auch um den Verdacht der illegalen Bereicherung. Die Anwältin Christine Ravaz wird mit den Worten zitiert: „Wir wollen erfahren, wo das Vermögen des Unternehmens PIP geblieben ist.“ Weltweit sollen rund 500.000 Frauen minderwertige Silikonkissen der französischen Firma Poly Implant Prothèse (PIP) erhalten haben. Deren Silikon kann heraussickern, sich im Körper verteilen und Entzündungen auslösen. Unewiesen ist, ob dies das Krebsrisiko erhöht.